Liebe Tierheime, viele Tierschutzvereine, die Hunde oder Katzen aus einem EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbringen möchten, sehen sich derzeit immer höheren Schwierigkeiten – besonders im Ausgangsland – ausgesetzt. Diese sind weder mit den europäischen Vorgaben in Einklang zu bringen noch werden sie gesetzlich im Ankunftsland Deutschland verlangt. Die gesetzlichen Bestimmungen werden oft von den Veterinärbehörden in den EU-Ländern unterschiedlich ausgelegt. Aus diesem Grund hat TASSO ein Kurzgutachten bei der Rechtsanwaltskanzlei Kohlstedt (www.kanzlei-leondarakis.de) in Auftrag gegeben, das die rechtlichen Grundlagen der Verbringung von Hunden und Katzen nach Deutschland erläutert. Zusätzlich bieten wir Ihnen die beglaubigte Übersetzung in Englisch, Rumänisch und Bulgarisch zur weiteren Verwendung an. Bei Bedarf dürfen Sie diese ohne Genehmigung herunterladen und für Ihre Tierschutzarbeit nutzen. Hier finden Sie das Kurzgutachten auf Deutsch sowie in Englisch, Rumänisch und Bulgarisch:
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Warum Hunde aus dem Ausland adoptieren?
Durch den freien Reiseverkehr in Europa und die sozialen Netzwerke geraten immer mehr Informationen über Misshandlungen und Tötungen in sogenannten Tierheimen und Tötungsstationen im europäischen Ausland an die Öffentlichkeit. Tierfreunde werden oft direkt mit dem Leid konfrontiert und möchten Hunde adoptieren. Tierschutzvereine unterstützen Tierheime vor Ort und werden trotz guter Arbeit mit Überfüllung ihrer Partnertierheime konfrontiert. Um arbeitsfähig zu bleiben und die Tierheime vor Ort funktionsfähig zu halten, müssen Tiere nach Deutschland oder in andere Länder mit besseren Chancen auf eine Adoption vermittelt werden. Der Grundsatz ist immer: Hilfe zur Selbsthilfe vor Ort, aber bis in Ländern wie Rumänien eine funktionierende Adoptionskultur in Gang kommt, ist die einzige Überlebenschance für viele Hunde das Ausland. Effektive Kastrationsprogramme kommen leider oftmals nur zögerlich voran und werden in vielen Ländern längere Zeit in Anspruch nehmen, da die politisch Verantwortlichen nur allzu oft an den Streunerhunden verdienen und an einer wirklichen Lösung nicht interessiert sind. Die jetzt existierenden Tiere haben ein Recht auf Leben.
In den ausländischen Tierheimen leidende Junghunde, von ihren Besitzern dorthin entsorgte ältere Tiere, viele nette unkomplizierte Hunde brauchen Hilfe und können nicht auf Kosten einer Langzeitlösung im Stich gelassen werden. Wichtig sind jedoch eine gute Sozialisierung und die Erfüllung aller veterinärrechtlichen Vorschriften für die Ausreise. Ein wichtiges Kriterium für die adoptionswillige deutsche Familie ist zudem eine Anlaufstelle im Inland, die bei Problemen hilft und gegebenenfalls ein Tier auch zurücknimmt. Dies unterscheidet ganz wesentlich Tierschutzhundeeinfuhr vom Hundehandel. Der Kauf von sogenannten Wühltischwelpen dubioser nicht nachvollziehbarer Herkunft aus dem Ausland, oft über das Internet, unterstützt Tierquälerei und sollte unterbleiben.
Entgegen der landläufigen Meinung, auch von Fachleuten, ist ein großer Teil der nach Deutschland verbrachten Auslandshunde nicht auf der Straße geboren. Sie lebten dort, weil sie von ihren Haltern ausgesetzt wurden. Sie sind dankbar für jede Zuwendung und geregelte Versorgung. Diesen ehemaligen Besitzertieren hilft man nicht mit Kastrieren und Wiederaussetzen. In Ländern wie Rumänien ist das sogar verboten. Adoption ins Ausland ist dann oft die einzige Chance.